Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий о - Страница 90

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Das 1663ste Jahr

Den 3. Januarii ist der Schreiber Piotr Dolgowa von Moskow in Smolensk angelanget und soll ferner zu Ihro Königlichen Maytt. in Polen mit Ihro Cz. Maytt. Brieffe wegen Auswechselung der Gefangenen gehen.

Selbigen dato ist von Ihro Czar. Maytt. aus Moskow Befehl angelanget, daß die russischen Commissarien mit dero Brieffe einen Courier an die pol. Commissarien abschiken solten, selbige exprobrirend, daß sie ihr Wort, durch ihren Abgesandten Jeronimo Komar verheisen, nicht gehalten hätten, weilen die littauschen Völker unlängst das Schloß Uswiat erobert, alles in dem Gebieth niedergehauen und ferner ins Land hinein den von beyden Seiten declarirten Armistitio zuwieder gerüket wären, daß demnach der Oberste (116r) Tsernawskij und Diatlowitz dieses Excesses wegen am Leben möchten gestraffet werden. Im Fall sie aber weiter rüken würden, so wolten Ihro Cz. Maytt. Leüthe solches nicht gestatten, vielmehr Gewalt mit Gewalt steuren.

Den 10. Januarii ist der Podiatzey Piotr Dolgowa und mit ihm 8 Personen pol. Gefangene, die als Supplicanten von allen pol. Gefangenen aus dem russischen Reiche an Ihro Königliche Maytt. und der Republique in Pohlen deputiret worden und nebst Ihro Cz. Maytt. Brieff Ihro Königlichen Maytt. praesentiret werden solten, von Smolensk abgereiset, deßgleichen auch ein Courier, Jacob Lasorow, von den russischen an die pol. Commissarien gnüge Ihro Czar. Maytt. ertheilten Befehl mit einem Brieff abgangen.

Den 10. Februarii gelangte Ihro Czar. Maytt. Brieff an die Commissarien mit Befehl, daß die Helfte der pol. Gefangenen, so in Smolensk sitzen, alsobald ohne eintzige Rantzion und Auswechselung (jedoch die gringsten Leüthe) abgesonderet nach der Grentze gesteüret und frey gelassen, auch an die pol. Commissarien geschrieben werden solte, daß sie diese Ihro Czar. Maytt. Gütigkeit in Erlaßung so vieler Gefangenen auf einmahl ohne einige Auswechselung erkennen und desselbigen gleichen den russischen Leüthen, die in Polen gefangen, gewissen laßen solten.

Den 14. Febr. ist vor des pol. Abgesandten Komars Expedition und Aufbruch von Smolensk nach den pol. Commissarien wegen Bewilligung eines Generalarmistitii abgefertigter Courier Stephan Ditzkow aus der Wilde zu Smolensk mit der litth[auischen] Commissarien Brieff angelanget, welche den russischen wißen lassen, (116v) wie daß sie der Sachen wegen, so durch diesen Courier proponiret wäre, einen Expressen an Ihro Königliche Maytt. und der Republique mit ihrer Bitte hätten abgehen lassen, von welchen sie, so lange Zeit einige Resolution wahrtend, diesen Courier etwas aufhalten müssen, umb ihn mit etwas Gewisses abzufertigen. Nun aber, weilen sie bis dato der Sachen wegen keinen einigen Befehl erhalten, weilen vielleicht Ihro Königliche Maytt. den Ständen eine Convention, sich deswegen zu berathen, ob diese Sache einzugehen oder zu verwerffen wäre, angesetzet haben müste, demnach annoch keine Ordre in kurtzer Zeit zu hoffen wäre, alß hätten sie diesen Courier nicht ferner aufhalten, vielmehr mit dieser Nachricht abfertigen wolen. Inskunftige wenn in dem allen, so von ihnen proponiret wäre, Ihro Königlichen Maytt. und der Republique Wille und Befehl anlangen möchte, wolten sie es ihnen ohne Verzug ferner wissen lassen. Dieser Courier ward mit dem Brieff, nachdem er übersetzet, und seiner gantzen Relation alsobald zu Ihrer Czaar. Maytt. nach Moskow geschiket.

Den 15. Februarii ist der Generallieutenant Dromonth abermahl nebst der Smolenskschen Adelschafft, ein Regiment zu Pferde und zu Fuß, von Smolensk nach Bychow, selbiges mit Proviant und Munition zu entsetzen, abmarschiret.

Den 21. Febr. ist der Sotnik Roman Krobowskoy mit einem Brieff an die pol. Commissarien und 200 pol. Gefangenen, die laut Ihro Czaar. Maytt. Befehl auf freyen Fuß gestellet werden, von Smolensk nach der pol. Grentze abgangen.

(117r) Den 24. Februarii ist der zu Ihro Königlichen Maytt. in Polen mit Ihr Czaar. Maytt. Brieff, des Großgesandten Nasczokins Aufbruch anzukündigen, abgefertigte Courier Ivan Brantzow aus Reusch-Lemberg mit Ihro Königlichen Maytt. Brieffe nach Smolensk zurük angelanget, berichtet, daß der Hoffrath Nasczokin zu Lublin angehalten, allda er auch so lange, bis Ihro Königlichen Maytt. aus Reusch-Lemberg nach Warschau sich begeben und den Reichstag anfangen werden, continuiren soll. Dito ist der nach den pol. Commissarien abgefertigte Courier Jacob Lasorow mit dero Brieffe, unter Minsk datiert, zu Smolensk angelanget, welche zu erkennen geben, daß die geschehene Einfälle nicht von der Polen, sondern einig und allein von der Russen Seite angefangen und verursachet wären. Zudem, so wäre auch durch ihren Abgesandten Komar kein Armistitium versprochen und geschloßen, sondern nur einige Conditiones proponiret werden, weilen aber damahlige proponirte Vorschläge von den russischen Commissarien verworffen und nicht acceptiret wären, als möchte dieses kein Armistitium sein, noch genennet werden, und, obgleich nachdem beyderseits zur Auswechselung der Gefangenen deputirte Commissarien ein Armistitium beschlossen, so wäre dennoch selbiges von russischer Seite violiret und alsobald gebrochen worden.

Den 1. Martii des Morgens noch vor Tage kahm von Ihro Czar. Maytt. aus Moskow durch den Zyletz Didtzkow Befehl, daß die russischen Commissarien mit ihrem gantzen Comitat sich von Smolensko nach Moskow zu Ihro Czar. Maytt. begeben, ihren Proviant und allen (117v) Vorrath nicht verkauffen noch mit sich zurük nemmen, sondern alles in Smolensk verlaßen, und vielmehr bey jetzigem Schlittenwege ein mehres nach Smolensk zu führen und zu verfertigen anbefehlen solten, weilen ihnen allen aufs Vorjahr abermahl sich nach Smolensk zu begeben und der Commission Fortgang zu suchen von Nöthen seyn würde. Unterdessen aber solten sie die zur Auswechselung der Gefangenen von ihnen deputirte Commissarien allda in Smolensk unter Commando des Gouverneurs und Okolnitzey Knias Piotr Alexiewitz Dolgorukow-Obolenskij mit allen übrigen polnischen Gefangenen (damit die Auswechselung continuiren möchte) verbleiben. Zu dem so solten auch die Commissarien durch einen Expressen an die pol. Commiss. gelangen laßen, wie daß sie numehr über ein Jahr, dero Ankunfft wartend, zu Smolensk die Zeit hero mit grossen Expensen und Unkosten zugebracht hätten, numehro aber auf eine kurtze Zeit nach Moskow zu Ihro Czar. Maytt. verreisen wolten. Immittelst möchten sie ihre Courier und Abgesandten gleichergestalt, wie vorhin, allerhand Correspondentzien betreffend, expediren und keine einige Mittel, so zur Beschleunigung der längst angesetzten Commission und Stifftung eines christlichen Friedens gelangen möchte, versäumen. Sie aber, die Russen, wolten alsobald, nachdem sie des Termins und Orts wegen von ihnen verständiget wären, sich wieder zu Smolensk einstellen. Es ward auch den Pol. durch diesen Courier, (118r) Jacob Lasorow, kund gethan, wie daß Ihro Czar. Maytt. abermahl 248 Personen pol. Gefangenen ohne eintzige Auswechselung, geschweige Rantzion, aus lauter Czar. Gütigkeit und Gnaden freygelassen hätten aus der Hauptstadt Moskow, daß demnach desgleich auch denen in Polen gefangenen Russen möchte erzeiget, und sie ohne Verzug auff der Grentze zur Auswechselung gebracht werden.

Den 3. Martii sind die russischen Commissarien mit ihrer gantzen Suite von Smolensk nach Moskow auffgebrochen.

Den 11. daselbst arriviret.

Den 12. dito sind dieselbe in dem Fordersaal, Ihro Czaar. Maytt. Hand zu küssen, begnadiget werden. Dem Gesandtschafftсantzler aber, Almaß Ivanowitz, ward nicht gestattet, vor Ihro Czaar. Maytt. zu erscheinen, weilen er in der schwedischen Sache (die numehro nach dem schwedischen Exemplar in etlichen Puncten des Kardischen Friedenschlusses nicht richtig, sondern dem russischen Exemplar zuwieder befunden war) keine bessere Vorsichtigkeit, als bald im Anfang, gebraucht und gehabt hatte, denn der zwischen Moskow und Schweden zu Kardies geschlossene Friedenstractat wahr zwar von beyderseits Potentaten ratificiret und mit einem Eyde bekräfftiget, ward aber in kurtzer Zeit, weilen die Exemplar im russischen und schwedischen nach richtiger Correction nicht übereinstimmeten, gantz contraire gehandhabet. Die Schweden wolten gnüge dem 20. Punct ihres Exemplars (der denen H[erre]n Legaten von Ihro Czar. (118v) Maytt. Bojaren und Conferentzherren zu halten in Moskow versprochen war) alle ihre in diesem vergangenen Kriege Gefangene, auch die, so den russischen Glauben angenommen und umbgetauffet waren, zurüke haben. Dagegen wolten die Russen gnüge dem 20. Punct im russischen Exemplar (der ihnen gleichergestalt von Ihro Königlichen Maytt. und den Ständen in Schweden zu halten mit einem absonderlichen Brieff in Stokholm confirmiret war) keinen einigen von den schwedischen Gefangenen, so den griechischen Glauben angenommen hätten, auszustatten. Demnach erregte sich auf beyden Seiten eine grosse Mißverständnüs, welche von Tage zu Tage wuchs und zunahm. Da nun der Baron Bent Horn aus Moskow in Schweden arriviret ward und seiner Verrichtung wegen Relation gethan, auch den Betrug, dadurch die russische Großgesandten auff den 20. Punct des russischen Exemplars einen absonderlichen Confirmationsbrieff ausgerüket, eingenommen und den regirenden Ständen in Schweden die Sache viel anders berichtet hatte, ward von der Cron Schweden alsobald ein Abgesandter, Conrad von Berner (welcher der Gesanschafft Marechal gewesen war), nach Moskow mit einem königlichen Brieff abgefertiget, in welchem der russischen Großgesandten Betrug und Lügen sehr exprobriret ward, als daß sie durch unbilligen falschen Bericht und unwahrhafftigen Schrifften die Confirmation des 20. Puncts (119r) gnüge dem rus[si]schen Exemplar Schweden abgetragen hätten, praetendirten demnach, daß ihnen der 20ste Punct gnüge dem schwedischen in allem möchte gehalten und die gegebene Confirmation auf dem russischen vor untüchtige möchte erklähret werden, daß auch Ihro Czaar. Maytt. inskünfftige solche Lügner und Betrüger nicht allein zu keiner Gesandschafft mehr gebrauchen, vielmehr selbige der Billigkeit nach dieses grossen Betruges wegen straffen und nach diesem ihre Legationes an frembde Potentaten solchen Leüten anvertrauen möchten, die in allem (wie es bey Ambassaden gebräuchlich) Treu und Glauben zu üben und mit keine Lügen umbzugehen tüchtig wären, weilen durch eine lügenhaffte und gottlose Legation die Reiche nur aneinander gehetzet und alles, was gut und heilsahm ist, versäumet würde. Auff diesen Brieff ward denen Schweden vice versa von Ihro Czar. Maytt. despectirlich genug vor diesmahl durch vorbenanten Berner geantwortet und wegen Vergleichung und richtiger Correction dieses Puncts abermahl eine Großgesandschafft nach Schweden zu schiken resolviret, zu welcher sich der von Berner auf schwedischer Seite keinesweges verstehen, vielmehr expresse umb Satisfaction so wohl dieses Punctes wegen der Gefangenen als der freyen Commertien, die von russischer Seiten hindengesetzet und (119v) gnüge dem Contract gehandhabet wären, anhielte, protestirend, daß sonsten nichts Gutes erfolgen könte. Aber die Russen achteten diesen Berner gar zu gringe und wolten sich des Fals mit ihm als einer Privatperson in keinem weitläufige Discourse einlassen, sondern fertigten ihn mit vorgedachtem czar. Brieff ab. Nach ihm ward dennoch ein Expresser, Ivan Pieskow, wegen Annehmung der russischen Großgesandten, so diese verfehlte Puncten in Stokholm schliessen und richtig machen solten, mit Ihro Czar. Maytt. Brieff an die Cron Schweden abgefertiget.

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